Durch das Teilhabechancengesetz sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Sie erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) parallel zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis.
GbB Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung – Märkischer Kreis
Dezember 25, 2023